Methoden der Unternehmensbewertung
Wer Unternehmen kaufen, verkaufen oder vererben möchte, muss hierfür dessen Wert kennen. Dieser lässt sich mit verschiedenen Methoden berechnen. Abhängig von der Methode kann es durchaus unterschiedliche Ergebnisse geben. Das ist legitim, denn wie eine Firma bewertet wird, hängt auch davon ab, was aus ihr werden soll. Wer sie weiterführen will, interessiert sich für den Ertrag. Wer sie auflösen will, interessiert sich für den aktuellen Wert des Sachvermögens. Zwischen diesen beiden Varianten existieren noch weitere Szenarien. Übrigens bestimmt auch die Branche die Art der Wertermittlung. Man sollte also vorher den Firmenwert berechnen.
Eine Faustformel für den Firmenwert liefert dessen Gewinn. Zugrunde liegt dabei das EBIT (Kürzel für „Earnings Before Interests and Taxes“ = Gewinn vor Kapitaldienst und Steuern), das mit einem branchenabhängigen Faktor multipliziert wird. Dieser Faktor bewegt sich zwischen rund 5 und 8, für die Softwarebranche etwa liegt er bei 5,65. Wenn die Softwarefirma also 100.000 Euro vor Steuern und Kapitaldienst (Zinsen) verdient hat, läge der Unternehmenswert bei 565.000 Euro. Das EBIT-Verfahren lässt sich noch verfeinern, indem
berücksichtigt werden. Für das EBIT ist der Durchschnittswert der letzten sieben Jahre zu ermitteln. Sollte die Firma noch nicht so lange existieren, wird man den Multiplikator wegen der damit verbundenen Unsicherheit niedriger ansetzen. Es gibt weitere Unwägbarkeiten, die bei dieser Methode zu abweichenden Berechnungen führen können. So dürften beispielsweise Firmen, die nach Stilllegungen im Coronajahr 2020 verkauft werden sollen, gesondert bewertet werden. Vielleicht lässt man das Jahr 2020 aus der Berechnung vollkommen heraus. Diese Methode eignet sich generell für Unternehmen, die weitergeführt werden sollen. Es gibt aber weitere Verfahren der Wertwermittlung.
Dieses Verfahren eignet sich bei beabsichtigter Auflösung des Unternehmens. In die Berechnung fließen die Substanzwerte ein. Das sind:
Schulden sind vom ermittelten Vermögen abzuziehen. Das Substanzwertverfahren kann auch angewendet werden, wenn die Firma weiter existieren soll. Der neue Inhaber will aber vielleicht vollkommen umstrukturieren, weshalb die bisherigen Gewinne nicht unbedingt aussagekräftig sind.
Bei einer Erbschaft erfolgt die Firmenbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, weil es nur um die Ermittlung der Erbschaftssteuer geht. Dieses Verfahren ähnelt dem EBIT-Verfahren, ist aber einfacher aufgebaut. Man multipliziert den durchschnittlichen Ertrag der letzten drei bis fünf Jahre mit einem branchenunabhängigen Faktor. Diesen legt das Bundesfinanzministerium fest. Er liegt in der Regel zwischen 13 und 14.
Es gibt noch weitere Verfahren, die von der Situation und der Branche abhängen. Im Einzelfall ist eine Beratung durch Fachleute nötig.